Psychosoziale Betreuung § 16a Nr. 3 SGB II

Die Hintergründe für psychosoziale Probleme sind vielschichtig und den Betroffenen in ihrer Komplexität oft selbst nicht bewusst. Konflikte in der Partnerschaft, nicht bewältigte Trauerprozesse, finanzielle Notlagen und vieles mehr können ohne fachliche Unterstützung zu Erkrankungen und zur Arbeitsunfähigkeit führen.

In der psychosozialen Beratung bekommt der Mensch Raum, seine Situation zu schildern.

Im ersten Gespräch wird der Klient/die Klientin befragt, die (familiäre und berufliche) Lebenssituation wird erfasst und die Veränderungsmotivation abgeklärt.

Die Gesprächsführung erfolgt klientenzentriert und wertschätzend nach der Methode des Motivational Interviewing, in der unsere Mitarbeiter/-innen ausgebildet sind. Anhand des individuellen Bedarfs wird gemeinsam die weitere Zielsetzung erarbeitet. Gegebenenfalls werden erste Absprachen getroffen.

Der weitere Verlauf des Beratungsprozesses erfolgt zielorientiert. Mögliche Unterstützungsformen sind:

  •     Unterstützung in administrativen Angelegenheiten
  •     Erarbeiten von Problemlösungsstrategien
  •     Vermittlung in eine fachgerechte ärztliche Behandlung
  •     Konfliktberatung und Krisenintervention
  •     Vermittlung in weiterführende Maßnahmen
  •     In Ausnahmefällen Begleitung z. B. zu Behörden

 

Ein weiterer Blick wird auf das Thema Sucht gelegt, das sich häufig hinter den psychosozialen Problemen verbirgt. Unsere Mitarbeiter/-innen sind Trainer/-innen für Konsumkontrollprogramme und können auch hier gezielte Unterstützung anbieten.

Respekt und Achtung für die Betroffenen sowie die Wahrung ihrer Autonomie entsprechen dem humanistischen Menschenbild und prägen die Arbeitsweise unserer Mitarbeiter/-innen.