Suchtberatung
Die Zahlen sind ernüchternd.
- 5 bis 10 % aller Arbeitnehmer/-innen sind aufgrund ihres Alkoholkonsums behandlungsbedürftig.
- Mindestens 5 % der Arbeitnehmer/-innen sind akut erkrankt.
- Der Konsum von Medikamenten steigt unaufhaltsam.
- Rauchen ist absolut gesundheitsschädlich.
- Ess-Störungen sind ein ernstzunehmendes Problem.
- Internetsucht ist ein Phänomen der aktuellen Zeit.
- Spielsucht hat unterschiedliche Ausprägungen – Computer- und Glücksspiele – und betrifft auch zunehmend Jugendliche.
Es ist leider so – nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit gibt es in jedem Betrieb Mitarbeiter/-innen, die direkt oder indirekt von der Suchtproblematik betroffen sind. Bei angenommener oder offenkundiger Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit gilt es, den Mitarbeitenden frühzeitige und professionelle Hilfe anzubieten.
In der Regel ist es dem suchtkranken Menschen nicht möglich ist, seine Krankheit selbst zu überwinden. Deshalb ist gezielte Hilfe notwendig (nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst).
Das Beratungsangebot (vor Ort oder extern) umfasst:
- Gesprächsführung zur Selbsteinschätzung und Motivationsklärung einer Suchterkrankung
- Informationen über Selbsthilfegruppen
- Unterstützung bei allen administrativen Erfordernissen hinsichtlich einer Entwöhnungsbehandlung
- Erstellung des Sozialberichts im Kostenübernahmeverfahren
- Einleitung der Entgiftungsbehandlung, in Verbindung mit der betroffenen Mitarbeiterin/dem betroffenen Mitarbeiter, der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger
- Therapeutisches Nachsorgeprogramm zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und zur Erlangung einer zufriedenen Abstinenz