BEM – das betriebliche Eingliederungs-Management
Bereits seit 01.05.2004 ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des § 84 Abs. 2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben.